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Mittwoch, 17. Juni 2009

Einspruch!

"Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht ... Einspruch einlegen."

Da flatterte bei mir vor einigen Tagen leider ein solches Schreiben ins Haus vom Regierungspräsidium in Kassel. Ich hatte das Gesetz übertreten, war zu schnell gefahren. Dann steht da auf dem Schreiben auch dieser zitierte Satz. Ich erzählte meinem Kollegen von diesem "Knöllchen" und bekam zur Antwort: "Also, ich würde jetzt erstmal Einspruch einlegen."

Ein guter Rat, oder? Einspruch heißt ja nicht direkt, dass man sich nicht schuldig bekennt, sondern vielleicht nur das Strafmaß für unangemessen hält. Aber ist es an mir als "Himmelsbürger", hier auf der Erde um mein vermeintliches Recht zu kämpfen? Was sagt die Schrift?

Drei Stellen fallen mir hierzu ein:

"Christus, ... der, gescholten, nicht wiederschalt, leidend, nicht drohte, sondern sich dem übergab, der recht richtet." (1.Petrus 2,23)

"Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit, außer von Gott, und diese, welche sind, sind von Gott verordnet. Wer sich daher der Obrigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden ein Urteil über sich bringen. ... Wenn du aber das Böse übst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut." (Römer 13,1-4)

"Es ist nun schon überhaupt ein Fehler, dass ihr Rechthändel miteinander habt. Warum lasst ihr euch nicht lieber unrecht tun? Warum lasst ihr euch nicht lieber übervorteilen?" (1.Korinther 6,7)

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